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Keine THG-Quote mehr für freiwillig zugelassene Elektrofahrzeuge

 Die Bundesregierung hat die Regelungen zur THG-Quote massiv überarbeitet. Nachdem der Bundestag diesem zugestimmt hat, ist es nicht mehr möglich, durch freiwillige Zulassung von THG-Quoten zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektro-PKW auch für die Leichtfahrzeuge herangezogen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Anstatt einen eigenen Schätzwert für diese Fahrzeugklassen zu veröffentlichen, wird das Umweltbundesamt  (UBA) zukünftig keine THG-Quoten für Fahrzeugklassen mit freiwilliger Zulassung bewilligen. Für Leichtkraftfahrzeuge ohne Zulassungspflicht wird es somit zukünftig keine THG-Prämie geben.

Dies wurde vom Bundestag so beschlossen, obwohl dies von Expert*innen und Verbänden massiv kritisiert wurde. Und das obwohl es eine Tatsache ist, dass auch diese Fahrzeugklasse viel CO2 einspart und einen bedeutenden Anteil an der Verkehrswende haben. Leichtfahrzeuge sind besonders im urbanen Bereich als Problemlöser anzusehen.

Wenn du aktiv werden möchtest, kannst du dich an den*die Abgeordnete*n des Bundestages für deinen Wahlkreis wenden. Die Kontaktdaten des*der Bundestagsabgeordneten findest du z.B. unter folgendem Link: bundestag.de

Über das Portal Abgeordnetenwatch kannst du auch direkt Fragen stellen. Mit Hilfe der Postleitzahl findest du ganz einfach den Bundestagsabgeordneten für deinen Wahlkreis: abgeordnetenwatch.de

Eine weitere Möglichkeit ist: fragdenstaat.de

Wir möchten Sie bitten, sich bei dem/der Abgeordneten in respektvoller und sachlicher Weise für eine THG-Quote bei Elektro-Leichtfahrzeugen einzusetzen. Es ist der Sache nicht dienlich, wenn eine hassvolle und beleidigende Art verwendet wird. 


Holen Sie sich die THG-Quote, Bares Geld für Ihr Elektro-Roller oder Elektro-Chopper

Die THG-Quote ( Treibhausgasminderungsquote) gibt es seit dem Jahr 2015 in Deutschland und ist ein gesetzliches Klimaschutz-Instrument. Es soll mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einbringen. Eine praktische Anwendung für die Halter von rein batteriegetriebenen Elektroautos ergibt sich daraus ab 2022, da für THG-Quote je nach Abnehmer laut ADAC etwa 250 bis 350 Euro pro Jahr zu verdienen sind. Diese Prämie wird gegen Vorlage der Kfz-Zulassungspapiere von Vermittlern an den Halter ausbezahlt. Die Prämie ist an die Fahrzeugzulassung geknüpft. Gerne sind wir ihnen dabei behilflich.

Lassen Sie sich diese Prämie für Ihr E-Roller oder E-Chopper nicht entgehen. Die Prämie wird jedes Jahr angepasst und bis 2030 jedes Jahr ausbezahlt

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  • Jobroller best benefit

    Mitarbeiter motivieren, Fachkräfte gewinnen, Mobilitätsalternativen bieten und die Umwelt schützen. jobroller macht es möglich.
  • Führerschein

    Allgemein gilt: 2- und dreirädrige Elektro-Leichtfahrzeuge bis 25 km/h: Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich oder bei Geburtstag vor 1965 frei Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Roller, Elektro-Chopper bis ...
  • THG

    Die THG-Quote ( Treibhausgasminderungsquote) gibt es seit dem Jahr 2015 in Deutschland und ist ein gesetzliches Klimaschutz-Instrument. Es soll mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einbringen.
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    Über uns

    Warum wir uns für Elektro-leichtfahrzeuge entschieden haben?

    Wir finden es wichtig, nachhaltig mit den Ressourcen unserer Heimat umzugehen. Mit dem Fahren von Elektroleichtfahrzeugen können wir in der Regel 70-80% unserer täglichen Fahrten erledigen, ohne die Umwelt unnötig zu belasten. Die Fahrt zum Einkaufen, die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen, oder einfach kurz Freunde besuchen. Dies sind alltägliche Wege, die beispielhaft für solche Einsatzmöglichkeiten sind. 

    Die Fahrt mit den kleinen schnittigen Fahrzeugen macht nicht nur Spaß, sondern ermöglicht auch eine bequeme alternative für jeden ab einem Führerschein der Klasse AM.

    Entscheiden auch Sie sich für Einen E-Transporter, E-Kabinenroller, Microcar, E-Roller oder E-Chopper und nutzen Sie dabei auch die THG-Qoute

    Kontakt

    Molls e-Kärrele UG (haftungsbeschränkt)
    73266 Bissingen/Teck, Pfarrstraße 12

    Geschäftsführerin: Martina Moll

    07023909274
    info@molls-ekaerrele.de
    Mo-Fr: 10.00 - 18.00

    Links

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